Der Führerschein ab 17 wird auch als „begleitetes Fahren“ oder als BF17 bezeichnet. Damit ist es für 17-Jährige möglich, Fahrzeuge der Führerscheinklassen B und BE zu fahren – unter Begleitung einer weiteren Person. Das begleitete Fahren wurde im Januar 2011 eingeführt und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Die Vorteile liegen auf der Hand: Junge Fahrer lernen früher den Umgang mit dem Fahrzeug und sich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Jedoch müssen sowohl der minderjährige Fahrer als auch die erwachsene Begleitperson einige Anforderungen erfüllen. Dieser Artikel erklärt Dir, welche Voraussetzungen das sind und wie die Prüfung abläuft.
Der reguläre Pkw-Führerschein der Klasse B ist erst für 18-Jährige erhältlich. Mit der Volljährigkeit dürfen diese selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen. Dank des begleiteten Fahrens können Fahranfänger auch ab 17 Jahren erste Erfahrungen sammeln. Dabei sitzt immer eine erwachsene Person (häufig ein Elternteil) auf dem Beifahrersitz. Somit lernen junge Fahranfänger innerhalb einer kontrollierten Umgebung, sich durch den Straßenverkehr zu navigieren. Die begleitende Person kann dabei Hinweise geben, bei komplexen Situationen unterstützen oder schlimmstenfalls eingreifen.
Das begleitete Fahren wurde am 1. Januar 2011 als Dauerrecht in Deutschland eingeführt. Es hat sich als überaus erfolgreiches Model etabliert. Das begleitete Fahren oder der B17-Führerschein erlauben es Fahranfängern, Fahrzeuge der Führerscheinklasse B und BE zu führen. Das beinhaltet ebenfalls Fahrzeuge der Klassen AM (Motorroller) und L (Kleinkrafträder). Bei diesen Fahrzeugen ist das Beisein der Begleitperson nicht notwendig. Bei einem Pkw der Fahrzeugklasse B und BE ist es jedoch verpflichtend.
Der Führerschein mit 17 ist nicht nur deswegen so beliebt, weil damit Jugendliche früher hinter dem Steuer sitzen dürfen. Er verringert ebenfalls das Unfallrisiko für den jungen Autofahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Entscheidung, den B17 flächendeckend in Deutschland einzuführen, fußt auf erfolgreichen Modellversuchen. Diese haben ergeben, dass das begleitete Fahren die selbstverschuldeten Unfälle um 40 % verringert. Zudem gab es 60 % weniger Bußgelder. Auch später durchgeführte Studien zeigen, dass Jugendliche, die bereits mit 17 Jahren hinter dem Lenker sitzen, später ein 20 % niedriges Unfallrisiko zeigen.
Zudem gewinnen die Fahranfänger an Mobilität hinzu. Sie können selbstständig weit entfernte Ziele schneller erreichen und Verantwortung übernehmen. Anstatt von den Eltern gefahren zu werden, fahren sie selbst zur Schule oder befördern Freunde und Verwandte. Das stärkt das Selbstvertrauen. Zudem gibt es ihnen die Chance, die Fahrerlaubnisprüfung zu einem früheren, eventuell günstigeren Zeitpunkt abzulegen. Zum Beispiel, bevor sie ins Berufsleben einsteigen. Für viele Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe ist ein Führerschein eine wichtige Voraussetzung zur Einstellung. Jugendliche können auch die Fahrerlaubnisprüfung ablegen, bevor sie etwa wichtige schulische Prüfungen bestehen müssen.
Sowohl der Fahranfänger als auch die Begleitperson müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Zunächst wäre das Alter des Bewerbers. Die Anmeldung an einer Fahrschule für den Führerschein mit 17 ist bereits mit 16 Jahren möglich. Allerdings muss der Bewerber sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahrs sein. Oder anders ausgedrückt: Du musst mindestens 16,5 Jahre alt sein, um Dich für die Fahrschule bewerben zu können. Gleichzeitig müssen alle erforderlichen Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden, damit alles seinen regulären Gang nimmt.
Voraussetzungen gelten auch für die begleitende Person. Das kann eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen in einer speziellen Bescheinigung namentlich genannt werden. Es müssen nicht unbedingt die Erziehungsberechtigten sein. Die begleitende Person muss älter sein als 30 Jahre und selbst eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Diese muss sie seit mindestens fünf Jahren besitzen. Zudem darf sie bei der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Während der Fahrt muss die Person ihren Führerschein dabeihaben. Sie darf ebenso nicht unter dem Einfluss von Drogen stehen. Dazu zählt auch Alkohol. Mehr als 0,5 Promille sind nicht erlaubt, selbst wenn die Person nur auf dem Beifahrersitz mitfährt.
Zunächst muss ein Antrag auf einen Führerschein mit 17 bei der örtlichen Führerscheinstelle eingehen. Nachdem dieser angenommen und bestätigt wurde, erfolgt die Anmeldung bei einer Fahrschule Deiner Wahl. Die theoretischen und praktischen Lehrstunden sind dieselben wie beim Führerschein mit 18. Wie viele Fahrstunden notwendig sind, das legt der Fahrlehrer fest. Dazu zählen auch Sonderfahrten, fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten.
Die theoretische Prüfung darf der Fahranfänger mindestens drei Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahrs ablegen. Bei der praktischen Fahrprüfung geht das erst frühestens einen Monat vor dem Erreichen des 17. Lebensjahrs.
Nach erfolgreich bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst Du keine Führerschein-Karte, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese zeigt kein Foto, weshalb der Fahranfänger immer ein Ausweisdokument bei sich tragen muss. Ein Personalausweis reicht dafür aus. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs lässt sich dann diese Prüfbescheinigung gegen den Führerschein austauschen. Das muss spätestens drei Monate nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres geschehen.
Die Kosten für einen Führerschein mit 17 sind dieselben für einen regulären Führerschein der Klasse B. Jedoch kommt pro begleitende Person eine kleine zusätzliche Gebühr dazu. Zunächst fällt eine Anmeldegebühr für die Ausbildung an. Die wird in der Fahrschule gezahlt. Für jede Fahrstunde fallen ebenfalls weitere Kosten an. Dazu kommen noch Prüfungsgebühren für Praxis und Theorie. Die genauen Kosten können je nach Fahrschule und nach Behörde unterschiedlich ausfallen.
Vorher solltest Du bei der Versicherung überprüfen, ob es hierfür Regelungen gibt. Denn manche Versicherungen bestimmen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Generell sollten die Eltern die Versicherung informieren, wenn das Kind das Fahrzeug mit einem B17-Führerschein fahren darf. Andernfalls greift die Versicherung bei Unfällen eventuell nicht.
Hast Du die Prüfung bestanden, dann beginnt eine Probezeit von zwei Jahren. Beim Erhalt des Führerscheins mit 18 Jahren dauert sie übrigens nur ein Jahr länger. Innerhalb dieses Zeitraums können bei Ordnungswidrigkeiten neben den üblichen Sanktionen auch Probezeitmaßnahmen hinzukommen. Welche Maßnahmen das sind, das hängt von der Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit ab. Man unterscheidet zwischen A- und B-Verstößen, wobei erstere schwerer sind als letztere. Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Nach drei A-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie kann erst nach einer Sperrfrist wieder beantragt werden.